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Luftraum

Flugmodellsportclub Rödermark e.V.

Flugbetriebsordnung

 

1.      Es dürfen nur Mitglieder fliegen, die im Besitz eines gültigen Mitglieds- und Versicherungsnachweises sind. Der Mitgliedsausweis muss mit dem  Namen des Mitgliedes und dem laufenden Jahr versehen sein.

2.      Der Flugbetrieb darf nur bei Anwesenheit einer Person durchgeführt werden, die erfolgreich an einer Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort oder einer Ausbildung in Erster Hilfe teilgenommen hat. Sofern mehr als 3 Flugmodelle betrieben werden sollen, ist ein geeigneter Flugleiter zu benennen. Ist kein Flugleiter eingeteilt, ist der 4. eintreffende geeignete Pilot Flugleiter. Bei Flugbetrieb ohne Flugleiter sind erforderliche Modellflugbucheintragungen von Steuerer selbst vorzunehmen. Das Modellflugbuch befindet sich im Briefkasten.

3.    Im Modellflug unerfahrene Personen dürfen erst nach fliegerischer Einweisung und nur im Beisein eines flugkundigen Vereinsmitglieds Flugmodelle auf dem Gelände betreiben.

4.    Aufstiegszeiten täglich von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang, jedoch für Modelle mit Verbrennungsmotor innerhalb dieses Zeitrahmens zusätzlich eingeschränkt an:
Werktagen von                                  8:00 -13:00 und 15:00 -20:00 Uhr
Werktagen vor Sonn- u. Feiertagen: 8:00 -13:00 und 15:00 -19:00 Uhr
Sonn- u. Feiertagen:                          9:00 -13:00 und 15:00 -19:00 Uhr

5.      Es darf nur auf der Start- und Landebahn gestartet und gelandet werden. Dies gilt auch für Modelle ohne Fahrwerk und Segler. Die aktuelle Einteilung des Fluggeländes ist zu beachten. Alle Piloten stehen in der Mitte des Platzes. (blau markiertes Feld)

6.    Das Starten von Motorflugmodellen ist nur dann gestattet, wenn keine Hubschrauber betrieben werden bzw. das Starten von Hubschraubern  ist nur dann gestattet wenn keine anderen Motorflugmodelle betrieben werden. Der gemeinsame Flugbetrieb von Hubschraubern mit hochfliegenden Segelflugmodellen ist vom Flugleiter zu koordinieren

7.    Es dürfen nur bis zu drei Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren und bis zu einem Gewicht von 25 kg gleichzeitig betrieben werden. Die Modelle dürfen nur bis zu einer Höhe von 150m über Grund (GND) betrieben werden.  Der zulässige Schallpegel beträgt bei einem Modell 72dB(A)/25m, bei zwei Modellen 69 dB(A)/25 m und bei drei Modellen 67 db/A)/25m oder ein Turbinenstrahltriebwerk mit 81 db(A)/25m.

8.    Die Hauptflugrichtung ist Süd-Nord bzw. Nord-Süd. Der zu befliegende Luftraum liegt in östlicher Richtung (siehe Skizze). Das Überfliegen der für Zuschauer, Fahrzeuge (Parkplatz) und Modellpiloten vorgesehenen Flächen (Sicherheitsbereich) ist strengstens verboten.

9.    Die Frequenzkarten bzw. Mitgliedsausweise sind während des Betriebs der Funkanlage an der Frequenztafel anzubringen, und nach Beendigung des Fluges sofort wieder abzunehmen. Die Sender sind während des Betriebes mit einer die Nummer des Kanals tragenden farbigen Kennzeichnung zu versehen. Es dürfen nur Kanäle die zum Betrieb von Flugmodellen zugelassen sind verwendet werden. Die Kanäle im 27 Mhz Band, sowie die Kanäle 54-59 und 81-92 im 40 Mhz Band sind nicht für den Betrieb in Flugmodellen zugelassen.

10.  Flugmodelle mit einem Gesamtgewicht von mehr als 25 kg dürfen auf unserem Fluggelände nicht in Betrieb genommen werden. Der Betrieb von Turbinenbetriebenen Flugmodellen ist nur nach Rücksprache mit den Vorstand und unter Beachtung von Anhang B des Genehmigungsbescheids erlaubt.

11.  Es darf nur mit betriebssicheren Modellen und einwandfrei arbeitenden Fernsteueranlagen geflogen werden.

12.  Bei Starts und Landungen sind die Piloten verpflichtet, auf Personen und Fahrzeuge die den Weg vor der Piste benutzen zu achten. Wege und Straßen sind in einer Mindesthöhe von 25 m ÜG zu überfliegen. Außer bei Start und Landung dann ist sicherzustellen das sich auf mind.25 m Breite keine Personen oder Gegenstände auf dem Weg befinden.

13.  Die Piloten haben sich so zu verhalten, daß weder Personen noch Gegenstände gefährdet werden. Sicherheit ist oberstes Gebot.

14.  Nichtmitglieder bedürfen der Startgenehmigung eines Vorstandsmitglieds´. Sie kann erteilt werden nach Vorlage einer für das Modell gültigen Versicherung. Gastflieger dürfen nur fliegen, wenn ein Flugleiter Dienst tut.

15.  Zuschauer dürfen sich nur in dem dafür vorgesehenen Raum aufhalten.

16.  Den Anordnungen der Flugleiter oder der Vorstandsmitglieder ist unbedingt Folge zu leisten.

17.  Alle Mitglieder sowie Besucher sind verpflichtet, Sauberkeit und Ordnung  zu halten.

18. Bei Verstößen gegen die Flugbetriebsordnung ist mit disziplinarischen Maßnahmen zu rechnen.


Der Vorstand des FMC - Rödermark e.V.
Rödermark, im August 2008

Strato

Hier die Flugordnung als PDF

File0001

Flugplatzeinteilung als PDF